AGB für Aktive Mitarbeitersuche (Active Sourcing)
Jobwiki e.U. (JobAgent.at) · Stand: Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Vorab vereinbartes Honorar nach Umfang und Position – unabhängig vom Erfolg.
- Zahlbar binnen 10 Tagen ab Rechnung.
- Geld-zurück-Garantie, wenn es keine positiven Rückmeldungen gibt (Bedingungen laut Auftrag).
- Sie erhalten eine Zusammenfassung der kontaktierten Personen samt Absagegründen.
Diese Zusammenfassung dient der Übersicht. Verbindlich ist der folgende Vertragstext.
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Jobwiki e.U., Marke JobAgent.at (im Folgenden „JobAgent“), und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich der Aktiven Mitarbeitersuche (Active Sourcing). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, JobAgent hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen von JobAgent
JobAgent erbringt im Rahmen der Aktiven Mitarbeitersuche folgende Dienstleistungen:
- gemeinsame Definition des Anforderungsprofils und der Zielgruppen für die zu besetzende Position;
- gezielte Ansprache geeigneter Talente über Netzwerke, Datenbanken und Social Recruiting;
- Prüfung des Interesses und der Eignung der kontaktierten Personen;
- Präsentation einer Auswahl passender Bewerber*innen mit hoher Übereinstimmung zu den Anforderungen des Auftraggebers;
- Zusammenfassung der kontaktierten Personen sowie Dokumentation von Absagegründen (ohne Namen, soweit die Person der Weitergabe nicht zugestimmt hat).
JobAgent schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht aber die Besetzung der Position. Die Entscheidung über eine Anstellung trifft ausschließlich der Auftraggeber.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt JobAgent alle für die Suche nötigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und gibt Rückmeldungen zu vorgestellten Personen innerhalb von 7 Tagen.
Der Auftraggeber beachtet bei Auswahl und Einstellung das Gleichbehandlungsgesetz und stellt die für eine Ausschreibung gesetzlich nötigen Angaben bereit, insbesondere das Mindestentgelt (§ 9 GlBG).
Unterlagen und Informationen über Kandidat*innen sind vertraulich, dürfen nur für die Besetzung der ausgeschriebenen Position verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Führt eine Weitergabe zu einer Einstellung bei einem Dritten, schuldet der Auftraggeber das Honorar so, als hätte er selbst eingestellt.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Für die Aktive Mitarbeitersuche erhält JobAgent ein vorher vereinbartes Honorar, das sich nach dem Umfang der Dienstleistung und der zu besetzenden Position richtet. Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das Honorar wird unabhängig vom Erfolg der Vermittlung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB).
Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von JobAgent schriftlich anerkannt wurden.
5. Garantie
Erhält JobAgent trotz intensiver Bemühungen keine positiven Rückmeldungen von kontaktierten Kandidat*innen, bietet JobAgent dem Auftraggeber eine Geld-zurück-Garantie an. Die genauen Bedingungen dieser Garantie werden individuell mit dem Auftraggeber im Auftrag vereinbart.
6. Gewährleistung und Haftung
JobAgent wählt die Kandidat*innen mit größter Sorgfalt aus. JobAgent übernimmt jedoch keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation, die Arbeitsleistung oder das Verhalten der vorgestellten Personen sowie für die Richtigkeit ihrer Angaben und Unterlagen. Die Entscheidung über eine Anstellung und die damit verbundenen Risiken liegen ausschließlich beim Auftraggeber.
JobAgent haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird – ausgenommen Personenschäden – nicht gehaftet.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragspartner behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich – auch nach Vertragsende.
Beide Vertragspartner verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als eigenständig Verantwortliche nach der DSGVO und dem Datenschutzgesetz. Der Auftraggeber verwendet die Daten von Kandidat*innen nur für das Besetzungsverfahren und löscht sie, wenn es zu keiner Einstellung kommt, spätestens nach 7 Monaten. Näheres: jobagent.at/datenschutz.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Auftrags bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Krems an der Donau.
Jobwiki e.U. · Pertholzer Straße 34, 3860 Heidenreichstein · FN 442348 m · +43 664 454 06 06 · office@jobagent.at · Stand: Oktober 2026
