Zum Inhalt springen

AGB für die Vermittlung von Arbeitskräften

Jobwiki e.U. (JobAgent.at) · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Honorar nur bei Erfolg: 15 bis 22 % des Bruttojahresgehalts, fällig mit Unterzeichnung des Dienstvertrags.
  • Zahlbar binnen 7 Tagen ab Rechnung.
  • Stellen Sie eine von uns vorgestellte Person binnen 12 Monaten ein, gilt das als Vermittlung.
  • Die Entscheidung über die Einstellung liegt bei Ihnen.

Diese Zusammenfassung dient der Übersicht. Verbindlich ist der folgende Vertragstext.

1. Geltungsbereich

1.1

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Jobwiki e.U., Marke JobAgent.at (im Folgenden „JobAgent“), und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich der Personalvermittlung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1.2

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, JobAgent hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungen von JobAgent

2.1

JobAgent erbringt Dienstleistungen der Personalvermittlung einschließlich Talent-Recruiting, Active Sourcing und Payroll-Services. JobAgent führt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Anforderungen ein Auswahlverfahren durch und stellt geeignete Kandidat*innen vor.

2.2

Die Entscheidung über eine Anstellung trifft ausschließlich der Auftraggeber. JobAgent schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht aber die Besetzung der Position.

2.3

Für Bewerber*innen und Kandidat*innen ist die Vermittlung kostenlos.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1

Der Auftraggeber stellt JobAgent alle für die Suche nötigen Informationen (Anforderungsprofil, Entgelt, Arbeitsort, Arbeitszeit) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und informiert JobAgent unverzüglich, wenn die Position besetzt oder nicht mehr besetzt wird.

3.2

Der Auftraggeber beachtet bei Auswahl und Einstellung das Gleichbehandlungsgesetz und stellt die für eine Ausschreibung gesetzlich nötigen Angaben bereit, insbesondere das Mindestentgelt (§ 9 GlBG).

3.3

Der Auftraggeber teilt JobAgent den Abschluss eines Dienstvertrags mit einer vorgestellten Person binnen 7 Tagen mit.

3.4

Unterlagen und Informationen über Kandidat*innen sind vertraulich, dürfen nur für die Besetzung der ausgeschriebenen Position verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Führt eine Weitergabe zu einer Einstellung bei einem Dritten, schuldet der Auftraggeber das Honorar so, als hätte er selbst eingestellt.

4. Honorar

4.1

Für die erfolgreiche Vermittlung erhält JobAgent ein Honorar, das sich – falls nicht vertraglich anders vereinbart – prozentual am Bruttojahresgehalt der vermittelten Person orientiert. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt das Honorar:

  • 15 % bei einem Bruttojahresgehalt bis € 30.000
  • 17 % bei einem Bruttojahresgehalt von € 30.001 bis € 36.000
  • 19 % bei einem Bruttojahresgehalt von € 36.001 bis € 42.000
  • 21 % bei einem Bruttojahresgehalt von € 42.001 bis € 55.000
  • 22 % bei einem Bruttojahresgehalt ab € 55.001
4.2

Bruttojahresgehalt ist das für das erste Dienstjahr vereinbarte Jahresbruttoentgelt einschließlich Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) sowie fixer Zulagen und garantierter Prämien. Der Auftraggeber gibt JobAgent das vereinbarte Entgelt binnen 7 Tagen nach Abschluss des Dienstvertrags bekannt.

4.3

Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und wird mit Unterzeichnung des Dienstvertrags zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person fällig.

4.4

Kandidatenschutz: Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen eine von JobAgent vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung einstellt oder auf andere Weise beschäftigt (z. B. als freie*r Dienstnehmer*in oder im Werkvertrag) – auch für eine andere als die ursprünglich gesuchte Position.

5. Zahlungsbedingungen

5.1

Das Vermittlungshonorar ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

5.2

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB).

5.3

Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von JobAgent schriftlich anerkannt wurden.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1

JobAgent wählt die Kandidat*innen mit größter Sorgfalt aus. JobAgent übernimmt jedoch keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation, die Arbeitsleistung oder das Verhalten der vermittelten Personen sowie für die Richtigkeit ihrer Angaben und Unterlagen. Die Entscheidung über eine Anstellung und die damit verbundenen Risiken liegen ausschließlich beim Auftraggeber.

6.2

JobAgent haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird – ausgenommen Personenschäden – nicht gehaftet.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1

Beide Vertragspartner behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich – auch nach Vertragsende.

7.2

Beide Vertragspartner verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als eigenständig Verantwortliche nach der DSGVO und dem Datenschutzgesetz. Der Auftraggeber verwendet die Daten von Kandidat*innen nur für das Besetzungsverfahren und löscht sie, wenn es zu keiner Einstellung kommt, spätestens nach 7 Monaten. Näheres: jobagent.at/datenschutz.

8. Schlussbestimmungen

8.1

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Auftrags bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt.

8.2

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

8.3

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Krems an der Donau.

Jobwiki e.U. · Pertholzer Straße 34, 3860 Heidenreichstein · FN 442348 m · +43 664 454 06 06 · office@jobagent.at · Stand: Oktober 2026