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AGB für Headhunting

Jobwiki e.U. (JobAgent.at) · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Honorar 15 bis 22 % des Bruttojahresgehalts laut Vertrag.
  • Kostenlose Nachbesetzung, wenn das Dienstverhältnis binnen 3 Monaten endet (außer bei Fehlverhalten des Arbeitgebers).
  • Rechnungen sind bei Erhalt fällig.
  • Wir schulden die sorgfältige Suche, keinen bestimmten Erfolg.

Diese Zusammenfassung dient der Übersicht. Verbindlich ist der folgende Vertragstext.

1. Allgemeines

1.1

Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Jobwiki e.U., Marke JobAgent.at (im Folgenden „JobAgent“), und ihren Auftraggebern im Bereich Headhunting. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1.2

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, JobAgent stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

2.1

Angebote von JobAgent sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch JobAgent oder durch Aufnahme der Tätigkeit gemäß dem Angebot zustande.

2.2

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Vertrag.

3. Leistungen im Bereich Headhunting

3.1

JobAgent übernimmt die Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften entsprechend dem Anforderungsprofil des Auftraggebers.

3.2

JobAgent führt die Personalsuche und -auswahl auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils durch.

3.3

JobAgent schuldet die Erbringung der im Vertrag bezeichneten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, JobAgent alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gesetzlich erforderlichen Inhalte einer Stellenausschreibung bereitzustellen, insbesondere das Mindestentgelt nach dem Gleichbehandlungsgesetz, und bei Auswahl und Einstellung das Gleichbehandlungsgesetz zu beachten.

4.3

Der Auftraggeber teilt JobAgent den Abschluss eines Dienstvertrags mit einer vorgestellten Person binnen 7 Tagen mit.

4.4

Unterlagen und Informationen über Kandidat*innen sind vertraulich, dürfen nur für die Besetzung der ausgeschriebenen Position verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Führt eine Weitergabe zu einer Einstellung bei einem Dritten, schuldet der Auftraggeber das Honorar so, als hätte er selbst eingestellt.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1

Die Vergütung für die Leistungen von JobAgent richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Honorartabelle. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt das Honorar:

  • 15 % bei einem Bruttojahresgehalt bis € 30.000
  • 17 % bei einem Bruttojahresgehalt von € 30.001 bis € 36.000
  • 19 % bei einem Bruttojahresgehalt von € 36.001 bis € 42.000
  • 21 % bei einem Bruttojahresgehalt von € 42.001 bis € 55.000
  • 22 % bei einem Bruttojahresgehalt ab € 55.001
5.2

Bruttojahresgehalt ist das für das erste Dienstjahr vereinbarte Jahresbruttoentgelt einschließlich Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) sowie fixer Zulagen und garantierter Prämien. Der Auftraggeber gibt JobAgent das vereinbarte Entgelt binnen 7 Tagen nach Abschluss des Dienstvertrags bekannt.

5.3

Endet das Dienstverhältnis innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn durch die vermittelte Person oder den Auftraggeber, bietet JobAgent eine kostenlose Nachbesetzung an, sofern der Grund der Beendigung nicht im Fehlverhalten des Arbeitgebers liegt und das Honorar vollständig bezahlt wurde.

5.4

Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist sofort mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

5.5

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB).

5.6

Kandidatenschutz: Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen eine von JobAgent vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung einstellt oder auf andere Weise beschäftigt (z. B. als freie*r Dienstnehmer*in oder im Werkvertrag) – auch für eine andere als die ursprünglich gesuchte Position.

5.7

Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von JobAgent schriftlich anerkannt wurden.

6. Haftung

6.1

JobAgent haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von JobAgent verursacht wurden.

6.2

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um Personenschäden handelt.

6.3

JobAgent übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation, die Arbeitsleistung oder das Verhalten der vorgestellten Personen sowie für die Richtigkeit ihrer Angaben und Unterlagen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1

JobAgent verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden. Dasselbe gilt für den Auftraggeber.

7.2

Beide Vertragspartner verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als eigenständig Verantwortliche nach der DSGVO und dem Datenschutzgesetz. Der Auftraggeber verwendet die Daten von Kandidat*innen nur für das Besetzungsverfahren und löscht sie, wenn es zu keiner Einstellung kommt, spätestens nach 7 Monaten. Näheres: jobagent.at/datenschutz.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1

Der Vertrag wird für die im Auftrag vereinbarte Dauer geschlossen.

8.2

Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Auftrags bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt.

9.2

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

9.3

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Krems an der Donau.

Jobwiki e.U. · Pertholzer Straße 34, 3860 Heidenreichstein · FN 442348 m · +43 664 454 06 06 · office@jobagent.at · Stand: Oktober 2026